Fragen
Die Beichte –
das Sakrament der Versöhnung
Die Vater-unser-Bitte "Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben..." ist uns bekannt.
Oft wird sie wie selbstverständlich (mit) gebetet.
„Vergib uns unsere Schuld“ - es ist die Einsicht, dass auch ich etwas verkehrt gemacht habe, schuldig geworden bin
– und nicht nur auf die anderen zeige oder über sie rede.
Es ist gleichzeitig das Vertrauen, dass Gott der barmherzige Vater ist, der uns vergibt, weil er uns liebt.
Dies wird in der Beichte, dem Sakrament der Versöhnung, ganz persönlich durch den Priester im Namen Gottes zugesagt: „DEINE Sünden sind DIR vergeben!“.
Weitere INFOS zur Beichte und Versöhnung
Beichtmöglichkeit Stephansdom Wien
Beichtmöglichkeit Annakirche Wien
Unser Dechant ist: P. Alois Hüger
Bitte gehen Sie dazu auf folgenden Link:
Die Feier der Krankensalbung
Unser Herr Jesus Christus hat durch seinen Apostel Jakobus gesagt: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebet über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben …“ (Jak 5,14-15)
Auch in der Krankheit darf der Mensch Gottes Trost und Beistand erfahren. Dies wird im Sakrament der Krankensalbung zugesagt.
Lange Zeit war dieses Sakrament als letzte Ölung nahe an die Todesgrenze gerückt und damit als Kräftigung für den Übergang in die Ewigkeit gespendet.
Heute wird die Krankensalbung in Zeiten verschiedener Erkrankungen (Nöten, Belastungen, …) an Geist, Leib und Seele gegeben.
Heilung, Stärkung und Bewältigung der schwierigen Situation sind frohe Botschaft dieses Sakramentes, in dem Gott als Freund der Kranken und Jesu heilendes Wirken vergegenwärtigt werden.
Die Feier des Sakramentes besteht im Wesentlichen in der Salbung der Stirn und der Hände des Kranken. Dabei spricht der Priester:
„Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen erbarmen,
er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes.
Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf. Amen.“
Wenn Sie selber oder ein Angehöriger dieses Sakrament empfangen möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro und machen einen Termin aus.
Aus dem Eröffnungsgebet der Feier der Krankensalbung
Bei diesem Sakrament geht es um die Heilung an Leib und Seele.
Die Salbung mit dem Hl. Öl will den kranken Menschen stärken und aufrichten.
Wenn keine Genesung möglich ist, soll die Feier der Krankensalbung Trost und Mut spenden und helfen,
die Leiden der Krankheit oder des Alters zu ertragen.
Was geschiet bei der Taufe?:
- Wir werden als Kinder Gottes angenommen
- Wir werden somit eingegliedert in die Kirche
- Wir werden von der Erbschuld befreit
- Wir empfangen den Hl. Geist (in Fülle dann bei der Firmung)
Welche Dokument sind erforderlich?
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Taufscheine der Eltern (bei nur standesamtl. Verheirateten: Heiratsurkunde)
- Taufschein(e) des (der) Paten, wenn verheiratet: kirchl. Trauungsschein
- Bei Taufen von Kinder, deren Eltern in einer anderen Pfarre wohnen, ist eine Tauferlaubnis des Wohnsitzpfarrers einzuholen.
Bedingungen für das Taufpatenamt:
- Der Pate muss die Reife des Glaubens und des Lebens haben, und sollte in einem Alter stehen, das ihm nach menschlichem Ermessen ermöglicht, das Patenamt eine längere Zeit hindurch auszuüben;
- er muss der kath. Kirche angehören;
- er darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein (ungültige, z.b. nur standesamtl. Ehe, Kirchenaustritt,....);
- er muss in das 14.Lebensjahr eingetreten sein;
- er muss die wichtigsten Wahrheiten des katholischen Glaubens kennen und ein vorbildliches christliches Leben führen;
- er darf nicht Vater oder Mutter des Täufling sein.
Ich möchte kirchlich heiraten. Was muss ich tun?
Die Anmeldung zur kirchlichen Trauung sollte frühzeitig geschehen.
Nehmen Sie bitte mindestens 3 Monate vor dem geplanten Termin Kontakt mit der Pfarre auf.
Folgende Dokumente sind jedenfalls zur Anmeldung mitzubringen:
- Taufschein der Brautleute (dieser wird von der Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde)
- Geburtsurkunde der Brautleute
- Meldezettel
- Lichtbildausweis (oder Staatsbürgerschaftsnachweis) der Brautleute
weitere Informationen, auch zu Eheseminaren siehe:
Der Firmpate
Die benötigten Dokumente.
Kirchenrechtliche Voraussetzungen für den Firmpaten.
Ein Firmpate ist nicht unbedingt erforderlich.
Wenn es aber einen Firmpaten geben soll, dann gelten folgende Voraussetzungen:
- er/sie muss Katholik sein
- nicht aus der Kirche ausgetreten
- geeignet und bereit, diesen Dienst zu übernehmen
- 16. Lebensjahr vollendet und gefirmt (ggf. ehestens nachzuholen)
- Taufschein des (der) Taufpaten mit eingetragenem Vermerk der Firmung
- wenn Taufpate(n) verheiratet: (kirchlicher) Trauungsschein
- Angabe von Beruf, Wohnadresse des Paten
- es ist sinnvoll wenn der Taufpate den Dienst des Firmpaten übernimmt.
Ich möchte mich firmen lassen. Was muss ich tun?
Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen.
In unserer Pfarre beginnt die Vorbereitungszeit jeweils mit dem Beginn des neuen Kirchenjahres - also mit dem Beginn des Advents.
Die Anmeldung erfolgt am Christkönigssonntag (Sonntag vor dem 1. Advent) im Anschluss an die hl. Messe.
Der Firmpate
Der Firmpate / die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können,
das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein,
also getauft, gefirmt und falls verheiratet auch kirchlich verheiratet sein.
Er / Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen)
sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können,
was eine eigenes aktives Glaubensleben erfordert.
Es ist empfohlen, dass diesen Dienst - so es sinnvoll und möglich erscheint - derselbe Mann / dieselbe Frau übernimmt,
der/die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.
Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an den Pfarrer ihres Vertrauens bzw. ihrer Wohnpfarre.
Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun?
Durch die Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen.
Das Taufsakrament kann in jeder österreichischen Pfarre empfangen werden.
Zur Anmeldung kontaktieren Sie ihre Wohnpfarre. In den meisten Pfarren wird geraten ca. 4-6 Wochen
vor dem geplanten Termin mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen.
ErforderlicheDokumente für die Anmeldung sind:
● Meldezettel des Kindes
● Geburtsurkunde des Kindes
● Taufscheine der Eltern - zumindest ein Elternteil nicht aus der Kirche ausgetreten
● wenn Eltern verheiratet: kirchlicher Trauungsschein / staatl. Heiratsurkunde
Taufpaten sind nicht unbedingt erforderlich. Wenn es aber einen Taufpaten geben soll, dann gelten folgende Voraussetzungen:
● er/sie muß Katholik sein
● nicht aus der Kirche ausgetreten
● geeignet und bereit, diesen Dienst zu übernehmen
● 16. Lebensjahr vollendet und gefirmt (ggf. ehestens nachzuholen)
● Taufschein des (der) Taufpaten mit eingetragenem Vermerk der Firmung
● wenn Taufpate(n) verheiratet: (kirchlicher) Trauungsschein
● Angabe von Beruf, Wohnadresse des (der) Paten
Bei der Anmeldung der Taufe wird ein Termin für ein Taufgespräch mit dem Pfarrer bzw. die Art der Taufvorbereitung vereinbart.
Wenn alle Dokumente überprüft wurden und das Taufgespräch geführt wurde (beides in derPfarre des Haupt-Wohnsitzes des Kindes) kann der Tauftermin festgelegt werden.