Eheschließung als Sakrament?
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Der Firmpate
Die benötigten Dokumente.
Kirchenrechtliche Voraussetzungen für den Firmpaten.
Ein Firmpate ist nicht unbedingt erforderlich.
Wenn es aber einen Firmpaten geben soll, dann gelten folgende Voraussetzungen:
- er/sie muss Katholik sein
- nicht aus der Kirche ausgetreten
- geeignet und bereit, diesen Dienst zu übernehmen
- 16. Lebensjahr vollendet und gefirmt (ggf. ehestens nachzuholen)
- Taufschein des (der) Taufpaten mit eingetragenem Vermerk der Firmung
- wenn Taufpate(n) verheiratet: (kirchlicher) Trauungsschein
- Angabe von Beruf, Wohnadresse des Paten
- es ist sinnvoll wenn der Taufpate den Dienst des Firmpaten übernimmt.
Was geschiet bei der Taufe?:
- Wir werden als Kinder Gottes angenommen
- Wir werden somit eingegliedert in die Kirche
- Wir werden von der Erbschuld befreit
- Wir empfangen den Hl. Geist (in Fülle dann bei der Firmung)
Welche Dokument sind erforderlich?
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Taufscheine der Eltern (bei nur standesamtl. Verheirateten: Heiratsurkunde)
- Taufschein(e) des (der) Paten, wenn verheiratet: kirchl. Trauungsschein
- Bei Taufen von Kinder, deren Eltern in einer anderen Pfarre wohnen, ist eine Tauferlaubnis des Wohnsitzpfarrers einzuholen.
Bedingungen für das Taufpatenamt:
- Der Pate muss die Reife des Glaubens und des Lebens haben, und sollte in einem Alter stehen, das ihm nach menschlichem Ermessen ermöglicht, das Patenamt eine längere Zeit hindurch auszuüben;
- er muss der kath. Kirche angehören;
- er darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein (ungültige, z.b. nur standesamtl. Ehe, Kirchenaustritt,....);
- er muss in das 14.Lebensjahr eingetreten sein;
- er muss die wichtigsten Wahrheiten des katholischen Glaubens kennen und ein vorbildliches christliches Leben führen;
- er darf nicht Vater oder Mutter des Täufling sein.
Unser Dechant ist: P. Alois Hüger